Gerald Winkovitsch e. U. Kirchenplatz 6, 7503 Kleinpetersdorf, Österreich UID-Nr.: ATU69076812 Telefon: +43 660 4893 678 E-Mail: info@winkovitsch.at Web: winkovitsch.at
Stand: Juni 2026 Version: 1.0
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB”) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote von Gerald Winkovitsch e. U. (im Folgenden „Auftragnehmer”) in den Bereichen Webdesign, Webentwicklung, Wartung, Beratung sowie sonstige digitale Dienstleistungen.
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB ebenso wie gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG). Soweit einzelne Bestimmungen ausschließlich gegenüber Unternehmern oder ausschließlich gegenüber Verbrauchern gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.
(4) Die jeweils gültige Fassung der AGB ist unter winkovitsch.at/agb abrufbar.
(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande — schriftlich, per E-Mail oder durch Bestätigung über das Online-Formular „Auftragsbestätigung” unter winkovitsch.at/auftrag-bestaetigen.
(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Die vom Auftragnehmer angebotenen Leistungen werden in folgende Bereiche unterteilt:
Jede Leistungsart unterliegt eigenen Abläufen und Rahmenbedingungen, die in den nachfolgenden Bestimmungen geregelt sind.
(1) Projekte erfolgen in strukturierten Phasen (typischerweise: Analyse, Konzept, Umsetzung, Abnahme). Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Bis zu zwei Korrekturrunden sind im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Weitere Anpassungen, strukturelle Änderungen oder neu hinzukommende Inhalte gelten als Zusatzleistung im Sinne von § 7.
(3) Liefer- und Fertigstellungstermine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich („fix”) vereinbart. Verbindliche Termine bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
(1) Analysen, Website-Checks, Erstbewertungen sowie Beratungen sind eigenständige, kostenpflichtige Leistungen.
(2) Auch eine erste fachliche Einschätzung (z. B. in einem ausführlichen Erstgespräch oder durch Begutachtung bestehender Systeme) kann bereits eine kostenpflichtige Beratungsleistung darstellen. Sofern eine entgeltliche Beratung erfolgt, wird dies vor Leistungserbringung kommuniziert.
(3) Beratungsleistungen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet (siehe § 8).
(4) Ein unverbindliches Kurz-Erstgespräch zur Klärung des grundsätzlichen Interesses bleibt kostenfrei.
(5) Beratung außerhalb laufender Projekte: Beratungs- und Strategiegespräche zu neuen Projekten, Erweiterungen, Zweitmeinungen oder Konzeptfragen sind eigenständige, kostenpflichtige Leistungen — auch für Bestandskunden sowie Kunden mit Wartungs-, SEO- oder Rundum-Pauschalen. Pauschal-Verträge decken ausschließlich den vertraglich vereinbarten Instandhaltungs- und Betreuungsumfang der bestehenden Leistung; jede Beratung zu neuen Projekten, neuen Modulen oder Erweiterungen wird zum Beratungsstundensatz (siehe § 8) separat verrechnet. Sofern ein Termin ausnahmsweise im Rahmen einer bestehenden Pauschale abgedeckt ist, wird dies vor oder bei der Buchung einvernehmlich festgehalten.
(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte, Daten, Zugänge und Materialien (insbesondere Texte, Bilder, Logos, Markenrichtlinien, Hosting-Zugänge) rechtzeitig und in technisch verwertbarer Form bereit.
(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an sämtlichen übermittelten Inhalten und Materialien die erforderlichen Nutzungs-, Urheber- und Persönlichkeitsrechte besitzt. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus diesem Titel frei.
(3) Verzögerungen, unvollständige Inhalte oder verspätete Rückmeldungen durch den Auftraggeber, die zu Mehraufwand oder Terminverschiebungen führen, sind nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. Daraus resultierender Mehraufwand wird nach Aufwand gemäß § 8 gesondert verrechnet.
(4) Auf Wunsch können Inhalte (Texte, Bilder, Konzept) durch den Auftragnehmer erstellt werden — dies ist eine separat zu beauftragende und zu vergütende Leistung.
(1) Sämtliche Leistungen, die über das im Angebot oder in der Auftragsbestätigung beschriebene Volumen hinausgehen, gelten als Zusatzleistungen.
(2) Zusatzleistungen werden nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz verrechnet, sofern nicht ausdrücklich ein abweichender Festpreis vereinbart wurde.
(3) Der Auftragnehmer ist bemüht, den Auftraggeber bei absehbar erforderlichen Zusatzleistungen vorab zu informieren.
(1) Sofern kein abweichender Festpreis schriftlich vereinbart wurde, gelten folgende Stundensätze (jeweils netto, zzgl. allfälliger Umsatzsteuer):
(2) Die Mindest-Abrechnungseinheit beträgt 15 Minuten. Angefangene Einheiten werden aufgerundet abgerechnet.
(3) Anfahrtszeiten zu Vor-Ort-Terminen sind ab dem 30. zurückgelegten Kilometer (einfach) mit € 0,50 / km zu vergüten. Reisezeit über 30 Minuten (einfach) wird mit 50 % des Stundensatzes verrechnet.
(4) Der Stundensatz kann unter Wahrung einer angemessenen Vorankündigungsfrist (mind. 30 Tage) angepasst werden. Für bereits beauftragte und verbindlich angebotene Projekte gilt der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Satz.
(1) Aufwandsschätzungen (z. B. „voraussichtlich 20–30 Stunden”) sind unverbindliche Orientierungswerte auf Basis der zum Zeitpunkt der Schätzung verfügbaren Informationen. Sie stellen weder eine Garantie noch eine bindende Höchstgrenze dar.
(2) Verbindlich sind ausschließlich schriftlich vereinbarte Festpreise. Erst die schriftliche Festpreis-Zusage des Auftragnehmers bindet diesen an einen bestimmten Pauschalbetrag.
(3) Zeichnet sich im Lauf des Projekts ab, dass eine Aufwandsschätzung um mehr als 20 % überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Die Fortsetzung der Arbeiten bedarf in diesem Fall einer ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.
(4) Eine ohne diese Mitteilung getätigte Überschreitung der Schätzung um mehr als 20 % berechtigt den Auftraggeber, den anteiligen Mehraufwand zu beanstanden.
(1) Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt für Projektleistungen folgendes Zahlungsmodell:
(2) Die Online-Schaltung / Übergabe des fertigen Werks erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung sämtlicher Rechnungen, die das Projekt betreffen.
(3) Pauschalverträge (Wartung, SEO, Full-Service) werden monatlich im Vorhinein in Rechnung gestellt.
(4) Beratungs- und Stundenleistungen werden monatlich nachträglich oder nach Abschluss der Beratung in Rechnung gestellt.
(1) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Skonti werden nicht gewährt, sofern nicht ausdrücklich auf der Rechnung ausgewiesen.
(3) Zahlungen erfolgen auf das auf der Rechnung angegebene Konto. Verrechnungs- oder Aufrechnungsansprüche des Auftraggebers gegen Forderungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, sofern die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt oder vom Auftragnehmer anerkannt wurde.
(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt:
(2) Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 456 UGB (derzeit 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie eine Mahnpauschale von € 40,– gemäß § 458 UGB verrechnet.
(3) Gegenüber Verbrauchern werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 4 % p.a. gemäß § 1000 ABGB) sowie angemessene Mahnspesen verrechnet.
(4) Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt vorbehalten.
(1) Bei einseitigem Projektabbruch durch den Auftraggeber sind sämtliche bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erbrachten Leistungen nach tatsächlichem Aufwand zu vergüten.
(2) Zusätzlich wird eine Ausfallpauschale in Höhe von 30 % der noch nicht erbrachten Restsumme des vereinbarten Festpreises verrechnet, sofern der Abbruch nicht aus einem vom Auftragnehmer zu vertretenden wichtigen Grund erfolgt.
(3) Bei Pauschalverträgen (Wartung, SEO, Full-Service) gelten die jeweils im Pauschalvertrag vereinbarten Kündigungsfristen.
(4) Termin-Storno und Nichterscheinen: Vereinbarte Beratungs-, Erstgespräch- oder sonstige Online-/Telefon-/Vor-Ort-Termine, die nicht spätestens 24 Stunden vor Terminbeginn abgesagt oder verschoben werden, sowie Termine bei denen der Auftraggeber nicht erscheint („No-Show”), werden mit dem vereinbarten Stundensatz (Beratung: €110/h netto) bzw. der vereinbarten Termin-Pauschale verrechnet. Ausgenommen sind ausdrücklich als „kostenloses Erstgespräch” gebuchte Termine — diese bleiben auch bei Nichterscheinen unverrechnet, der Auftragnehmer behält sich jedoch vor, weitere Buchungen abzulehnen.
(5) Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bei Fernabsatz- und Auswärtsgeschäften (FAGG) bleibt unberührt. Verbraucher werden hierüber im Rahmen der Auftragsbestätigung gesondert belehrt.
(1) Der Auftraggeber erhält an den im Rahmen des Auftrags erstellten Werken (Designs, Code, Texte, Grafiken) die für den vereinbarten Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte.
(2) Die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Projekt auf den Auftraggeber über (Eigentumsvorbehalt).
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung sind sämtliche Werke das geistige und wirtschaftliche Eigentum des Auftragnehmers.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, im Code von ihm erstellte Bestandteile (z. B. Komponenten-Bibliotheken, Helfer-Scripts) auch für andere Projekte weiter zu verwenden.
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, umgesetzte Projekte als Referenz zu verwenden — insbesondere auf der eigenen Webseite, in Social Media, in Portfolios sowie in werblichen Materialien.
(2) Der Auftraggeber kann dieser Nutzung schriftlich widersprechen. Bestehende Referenzen bleiben davon unberührt.
(1) Vereinbarungen, Auftragsumfang, Änderungen und Zusatzleistungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich festgehalten wurden. Als „schriftlich” gilt im Sinne dieser AGB auch:
(2) Mündliche Zusagen, Nebenabreden oder Änderungswünsche werden erst nach schriftlicher Bestätigung wirksam.
(3) Dieses Schriftformerfordernis kann selbst nur schriftlich aufgehoben werden.
(1) Sämtliche Leistungen werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem aktuellen Stand der Technik erbracht.
(2) Die Haftung des Auftragnehmers ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, nicht erzielte Einsparungen oder Folgeschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
(3) Die Haftungssumme ist insgesamt auf die Höhe des Netto-Auftragswerts des jeweils betroffenen Projekts begrenzt. Bei laufenden Verträgen ist die Haftung auf den Netto-Wert der letzten zwölf Monatsentgelte beschränkt.
(4) Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Haftung; in diesem Fall sind die Einschränkungen der Abs. 2 und 3 unwirksam, soweit sie zwingend gesetzlich Verbraucherrechte beeinträchtigen würden.
(5) Für Leistungen, Ausfälle oder Probleme von Dritten (z. B. Hosting-Anbieter, Plugins, externe APIs, Drittanbieter-Dienste) wird keine Haftung übernommen.
(6) Nach Übergabe der Leistungen und Zugriff durch den Auftraggeber liegt die Verantwortung für deren Betrieb, Pflege und Sicherheit im Einflussbereich des Auftraggebers, sofern keine entsprechende Wartungsvereinbarung getroffen wurde.
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Abnahme (gegenüber Unternehmern); gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
(2) Mängel sind unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach deren Erkennen, schriftlich (E-Mail genügt) mit nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen.
(3) Der Auftragnehmer hat das Recht, Mängel nach eigener Wahl durch Verbesserung oder Austausch zu beheben. Weitergehende Gewährleistungsansprüche (Preisminderung, Wandlung) bestehen erst, wenn die Verbesserung fehlgeschlagen ist oder dem Auftragnehmer eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde.
(4) Optische, gestalterische oder geschmackliche Abweichungen, die im Rahmen üblicher Designentscheidungen liegen, stellen keinen Mangel dar.
(1) Sofern der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers Hosting-, Domain- oder E-Mail-Dienste bei Dritten beauftragt, handelt er als Vermittler bzw. technischer Dienstleister.
(2) Für Ausfälle, Einschränkungen, Datenverluste oder sonstige Probleme dieser Drittanbieter wird keine Haftung übernommen.
(3) Die Vertragsbeziehungen zu den Drittanbietern bestehen direkt zwischen Auftraggeber und Drittanbieter, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
(4) Die Jahresgebühr für Domain- und Webserverleistungen ist im Voraus zu entrichten und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungslegung fällig.
(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung ist der Auftragnehmer berechtigt, die bereitgestellten Leistungen (Domain, Webserver, E-Mail) ohne weitere Ankündigung zu deaktivieren.
(6) Eine Wiederaufnahme der Leistungen erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang und ist mit einer Bearbeitungsgebühr von € 30,– zzgl. USt verbunden.
(7) Für Datenverluste oder Folgeschäden, die durch die Deaktivierung gemäß Abs. (5) entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(8) Bei wiederholtem Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, den Vertrag zu kündigen und die Domain freizugeben.
(1) Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (SEO), Marketing, Social Media oder Werbung erfolgen auf Basis aktueller Best Practices und der Erfahrung des Auftragnehmers.
(2) Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung von Sichtbarkeit, Struktur und Performance.
(3) Da Ergebnisse von externen Faktoren (insbesondere Algorithmen von Suchmaschinen, Wettbewerb, Nutzerverhalten, Änderungen externer Plattformen) abhängen, kann keine Erfolgsgarantie in Bezug auf Rankings, Traffic, Conversions oder Umsätze übernommen werden.
(1) Fernwartung erfolgt ausschließlich nach Zustimmung des Auftraggebers über geeignete und übliche Werkzeuge (z. B. SSH, SFTP, CMS-Login, Remote-Desktop-Tools).
(2) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die für den Zugriff erforderlichen Zugangsdaten korrekt, aktuell und vollständig übermittelt werden, und dass Zugänge nach Abschluss der Arbeiten — sofern gewünscht — wieder entzogen werden.
(1) Schulungen und Einschulungen werden nach bestem Wissen und nach dem aktuellen Stand der Technik durchgeführt.
(2) Für Fehler, Schäden oder Probleme, die durch unsachgemäße Anwendung der vermittelten Inhalte nach der Schulung entstehen, wird keine Haftung übernommen.
(1) Ein Projekt gilt als abgeschlossen, wenn die vereinbarten Leistungen erbracht sind.
(2) Sofern der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung / Übergabe keine wesentlichen Mängel schriftlich (E-Mail genügt) meldet, gilt das Projekt als abgenommen.
(3) Mit Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist gemäß § 18.
(1) Hinweise zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Auftragnehmer finden sich in der Datenschutzerklärung unter winkovitsch.at/datenschutz.
(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Auftraggebers oder von dessen Endkunden verarbeitet, wird auf Anforderung des Auftraggebers eine Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung (AV-Vertrag) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
(1) Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, behördliche Anordnungen, Streiks, längerfristige Ausfälle von Internet- oder Stromversorgung, Cyberangriffe auf zentrale Infrastruktur) entbinden den Auftragnehmer für die Dauer ihres Bestehens von der pünktlichen Leistungserbringung.
(2) Vereinbarte Termine verschieben sich entsprechend.
(3) Bei einer Dauer von mehr als 60 Tagen sind beide Vertragspartner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; bereits erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten geeigneter Subunternehmer (z. B. Texter:innen, Fotograf:innen, Übersetzer:innen, Spezialist:innen für Detail-Aufgaben) zu bedienen. Die Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber bleibt beim Auftragnehmer.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers (Bezirksgericht Oberwart bzw. Landesgericht Eisenstadt).
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand des Verbrauchers (§ 14 KSchG).
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG ist, gelten folgende Sonderbestimmungen:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Gerald Winkovitsch e. U., Kirchenplatz 6, 7503 Kleinpetersdorf, E-Mail: info@winkovitsch.at) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Stand: Juni 2026 — Version 1.0